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Herzlich willkommen bei der Agentur CorDare-24h

Über uns

24h Pflege und Betreuung

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Vermittlung für Altenpflege und Seniorenbetreuung

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Hilfe bei der Suche von Pflege und Betreuung für Eltern und Familie

Die Vermittlungsagentur CorDare bietet eine flexible, zuverlässige und qualitativ hochwertige 24-Stunden-Pflege im eigenen Zuhause durch liebevolle Pflegekräfte aus Osteuropa an.

Wir helfen Ihnen bei der Suche nach Pflege und Betreuung Ihrer Eltern, Großeltern oder naher Angehöriger.

Unser Leitsatz

Unser Pflegeverständnis richtet sich nach christlichen Werten. Der Dienst an schutzbedürftigen Personen ist uns ein Herzensauftrag und ein lebendiger Ausdruck der Liebe Gottes zum Nächsten (von lat. Cor dare = das Herz geben).

Team

Prof. Jane Hensby-Ortner, BEd

Geschäftsführung, Klientenbetreuung vor Ort

Als ausgebildete Religionspädagogin ist mir unser Leitsatz: CorDare = „das Herz geben/schenken“ zum Lebensinhalt geworden. Pflegerische Erfahrung im Bekannten- und familiären Umfeld hat mich dazu bewogen, die Agentur CorDare-24h Pflege mit ganzem Herzen ins Leben zu rufen.

Liana Szava

Leitung Pflegepersonal, Dolmetsch-Service

In der Pflege von schutzbedürftigen Menschen habe ich meine Berufung entdeckt. Ich möchte mich aus ganzem Herzen mit meinen Talenten und durch meine langjährige Berufserfahrung im Pflegebereich in den Dienst am Nächsten stellen.

Pflegeleistungen

Unsere Leistungen

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24 Stunden Betreuung bei Ihnen zuhause

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Bereitstellung qualifizierter Betreuungskräfte mit guten Deutschkenntnissen

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Kostenloser Beratungsservice in Ihrem Zuhause

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Qualitätssicherung durch diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegepersonen

Geschultes Pflegepersonal übt seine 24-Stunden-Seniorenbetreuung nach erfolgreichem Abschluss eines anerkannten Pflegekurses durch ein gültiges Zertifikat aus.

Die Pflegekraft übernimmt Grundpflege, dazu gehören Körperpflege, Ernährung, Mobilität, Vorbeugung (Prophylaxen), die Förderung von Eigenständigkeit und Kommunikation.

Die Bandbreite der Unterstützung reicht von reinen Haushaltstätigkeiten bis hin zur Pflege „rund um die Uhr“ – dasselbe gilt auch für Personen mit schweren körperlichen und psychischen Erkrankungen, etwa im Rahmen einer Demenzbetreuung.

Unsere Dienstleistungen unterstützen Sie dabei, Ihren gewählten Lebensstil beizubehalten.

Gerne richten wir unser Angebot nach Ihren individuellen Wünschen aus.

Unterstützung von Senioren in der Alltagsbewältigung, Haushaltsführung und soziale Freizeitaktivitäten sind Grundpfeiler einer zufriedenen Seniorenbetreuung.

Kostenrechnung & Förderungen

Alle Kosten auf einen Blick

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Unverbindliches & kostenloses Erstgespräch

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Keine Zusatzgebühren oder versteckte Kosten

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Wir kümmern uns um An- & Abreise

Kostenrechnung für die Pflegestufe 3

Tageshonorar/Pflegekraft € 70,00

 

24 Stunden Betreuung
(inkl. Agenturgebühr, SVS-Beiträge zahlt die selbstständige Betreuungskraft selbst)
€ 2.160,00
Fahrtkosten zum Einsatzort+ € 180,00
(inkl. An- u. Abreise)
Pflegegeld 
Pflegestufe 3
– € 551,60
Zuschuss 24h Betreuung 
Ab Pflegestufe 3 gibt es eine Förderung zusätzlich zum Pflegegeld
– € 800,00
Effektive Gesamtkosten / 28-Tage-Turnus= € 998,40

 

Die Berechnung des Honorars im Kostenrechnungsbeispiel bezieht sich auf ein Einheitsmonat = 4 Wochen/28 Tage. Die angeführten Tarife verstehen sich inklusive Mehrwertsteuer und erhöhen bzw. verringern sich jeweils am 1. Jänner entsprechend dem Verbraucherpreisindex. Bei höhergradig pflegebedürftigen Klient/innen setzen wir qualifiziertes Personal ein, das Tageshonorar ist dementsprechend höher zu beziffern. Die Fahrtkosten variieren je nach Herkunftsland der Pflegekraft bzw. Einsatzort in Österreich zwischen € 140,- bis maximal € 180,-. Unsere Preise sind Pauschalpreise und beinhalten alle anfallenden Kosten wie Transportkosten und Behördenwege.

 

Kostenrechnung für die Pflegestufe 4

Tageshonorar/Pflegekraft € 75,00

 

24 Stunden Betreuung
(inkl. Agenturgebühr, SVS-Beiträge zahlt die selbstständige Betreuungskraft selbst)
€ 2.300,00
Fahrtkosten zum Einsatzort

+ € 180,00

(inkl. An- u. Abreise)

Pflegegeld 
Pflegestufe 4
– € 827,10
Zuschuss 24h Betreuung 
Ab Pflegestufe 3 gibt es eine Förderung zusätzlich zum Pflegegeld
– € 800,00
Effektive Gesamtkosten / 28-Tage-Turnus= € 852,90

 

Die Berechnung des Honorars im Kostenrechnungsbeispiel bezieht sich auf ein Einheitsmonat = 4 Wochen/28 Tage. Die angeführten Tarife verstehen sich inklusive Mehrwertsteuer und erhöhen bzw. verringern sich jeweils am 1. Jänner entsprechend dem Verbraucherpreisindex. Bei höhergradig pflegebedürftigen Klient/innen setzen wir qualifiziertes Personal ein, das Tageshonorar ist dementsprechend höher zu beziffern. Die Fahrtkosten variieren je nach Herkunftsland der Pflegekraft bzw. Einsatzort in Österreich zwischen € 140,- bis maximal € 180,-. Unsere Preise sind Pauschalpreise und beinhalten alle anfallenden Kosten wie Transportkosten und Behördenwege.

 

Kostenrechnung für die Pflegestufe 5

Tageshonorar/Pflegekraft € 85,00

 

24 Stunden Betreuung
(inkl. Agenturgebühr, SVS-Beiträge zahlt die selbstständige Betreuungskraft selbst)
€ 2.580,00
Fahrtkosten zum Einsatzort+ € 180,00
(inkl. An- u. Abreise)
Pflegegeld 
Pflegestufe 5
– € 1.123,50
Zuschuss 24h Betreuung 
Ab Pflegestufe 3 gibt es eine Förderung zusätzlich zum Pflegegeld
– € 800,00
Effektive Gesamtkosten / 28-Tage-Turnus= € 836,50

 

Die Berechnung des Honorars im Kostenrechnungsbeispiel bezieht sich auf ein Einheitsmonat = 4 Wochen/28 Tage. Die angeführten Tarife verstehen sich inklusive Mehrwertsteuer und erhöhen bzw. verringern sich jeweils am 1. Jänner entsprechend dem Verbraucherpreisindex. Bei höhergradig pflegebedürftigen Klient/innen setzen wir qualifiziertes Personal ein, das Tageshonorar ist dementsprechend höher zu beziffern. Die Fahrtkosten variieren je nach Herkunftsland der Pflegekraft bzw. Einsatzort in Österreich zwischen € 140,- bis maximal € 180,-. Unsere Preise sind Pauschalpreise und beinhalten alle anfallenden Kosten wie Transportkosten und Behördenwege.

 

Kostenrechnung für die Pflegestufe 6

Tageshonorar/Pflegekraft € 90,00

 

24 Stunden Betreuung
(inkl. Agenturgebühr, SVS-Beiträge zahlt die selbstständige Betreuungskraft selbst)
€ 2.720,00
Fahrtkosten zum Einsatzort+ € 180,00
(inkl. An- u. Abreise)
Pflegegeld 
Pflegestufe 6
– € 1.568,90
Zuschuss 24h Betreuung 
Ab Pflegestufe 3 gibt es eine Förderung zusätzlich zum Pflegegeld
– € 800,00
Effektive Gesamtkosten / 28-Tage-Turnus= € 531,10

 

Die Berechnung des Honorars im Kostenrechnungsbeispiel bezieht sich auf ein Einheitsmonat = 4 Wochen/28 Tage. Die angeführten Tarife verstehen sich inklusive Mehrwertsteuer und erhöhen bzw. verringern sich jeweils am 1. Jänner entsprechend dem Verbraucherpreisindex. Bei höhergradig pflegebedürftigen Klient/innen setzen wir qualifiziertes Personal ein, das Tageshonorar ist dementsprechend höher zu beziffern. Die Fahrtkosten variieren je nach Herkunftsland der Pflegekraft bzw. Einsatzort in Österreich zwischen € 140,- bis maximal € 180,-. Unsere Preise sind Pauschalpreise und beinhalten alle anfallenden Kosten wie Transportkosten und Behördenwege.

 

Kostenrechnung für die Pflegestufe 7

Tageshonorar/Pflegekraft € 95,00

 

24 Stunden Betreuung
(inkl. Agenturgebühr, SVS-Beiträge zahlt die selbstständige Betreuungskraft selbst)
€ 2.860,00
Fahrtkosten zum Einsatzort+ € 180,00
(inkl. An- u. Abreise)
Pflegegeld 
Pflegestufe 7
– € 2.061,80
Zuschuss 24h Betreuung 
Ab Pflegestufe 3 gibt es eine Förderung zusätzlich zum Pflegegeld
– € 800,00
Effektive Gesamtkosten / 28-Tage-Turnus= € 178,20

 

Die Berechnung des Honorars im Kostenrechnungsbeispiel bezieht sich auf ein Einheitsmonat = 4 Wochen/28 Tage. Die angeführten Tarife verstehen sich inklusive Mehrwertsteuer und erhöhen bzw. verringern sich jeweils am 1. Jänner entsprechend dem Verbraucherpreisindex. Bei höhergradig pflegebedürftigen Klient/innen setzen wir qualifiziertes Personal ein, das Tageshonorar ist dementsprechend höher zu beziffern. Die Fahrtkosten variieren je nach Herkunftsland der Pflegekraft bzw. Einsatzort in Österreich zwischen € 140,- bis maximal € 180,-. Unsere Preise sind Pauschalpreise und beinhalten alle anfallenden Kosten wie Transportkosten und Behördenwege.

 

Staatliche Förderungen:

Im Rahmen der Pflegereform gibt die öffentliche Hand für die 24-Stunden-Pflege eine monatliche Förderung aus, wenn die betreuungsbedürftige Person Pflegegeld ab Stufe 3 bezieht und das monatliche Nettoeinkommen € 2.500 nicht überschreitet.

Je nach Pflegebedarf richtet sich der Anspruch auf Pflegegeld. Es gibt 7 Stufen, erforderlich ist ein Pflegebedarf von mehr als 65 Stunden pro Monat. Die Anzahl der Stunden des monatlichen Pflegebedarfs wird im Rahmen einer Begutachtung durch eine Ärztin/einen Arzt erhoben und die Pflegestufe ermittelt.

Pflegegeldstufen aktuell (ab 01/2024):

Pflegestufe 1€ 192,00Pflegebedarf mehr als 65 Stunden / Monat
Pflegestufe 2€ 354,00Pflegebedarf mehr als 95 Stunden / Monat
Pflegestufe 3€ 551,60Pflegebedarf mehr als 120 Stunden / Monat
Pflegestufe 4€ 827,10Pflegebedarf mehr als 160 Stunden / Monat
Pflegestufe 5€1.123,50Pflegebedarf mehr als 180 Stunden / Monat
Pflegestufe 6€ 1.568,90Pflegebedarf mehr als 180 Stunden / Monat
Pflegestufe 7€ 2.061,80Pflegebedarf mehr als 180 Stunden / Monat

FAQ

Häufig gestellte Fragen

Welche Voraussetzungen müssen im Wohnbereich erfüllt sein damit die Betreuung einer pflegebedürftigen Person gewährleistet ist?

Da die selbstständige Betreuungskraft im Haushalt der Pflegeperson mehrere Tage bzw. Wochen, meist abwechselnd im 4-Wochen-Rhythmus wohnt, sollen bitte folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Vorhandensein eines angemessenen Wohnraumes. Die Betreuungskraft hat Anspruch auf ein eigenes Zimmer, welches wohnlich eingerichtet, gut beleuchtet und gut heizbar ist.
  • Des Weiteren muss die Betreuungskraft eine ausreichende Wasch- und Dusch- oder Badegelegenheit zur Verfügung haben.
  • Die (Mit-)Benutzung der Toilette und der Küche.
Welche Kompetenzen hat die Pflegekraft?

Die in der „24-Stunden-Betreuung“ tätigen Pflegekräfte dürfen u.a. die folgenden einfachen Betreuungstätigkeiten durchführen:

  • Haushaltsnahe Dienstleistungen (Zubereitung von Mahlzeiten, Vornahme von Besorgungen, Reinigungstätigkeiten, Durchführung von Hausarbeiten und Botengängen, Sorgetragung für ein gesundes Raumklima, Betreuung von Pflanzen und Tieren, Wäscheversorgung etc.)
  • Unterstützung bei der Lebensführung (Gestaltung des Tagesablaufs, Hilfestellung bei alltäglichen Verrichtungen)
  • Gesellschafterfunktion (Gesellschaft leisten, Führung von Konversation, Aufrechterhaltung gesellschaftlicher Kontakte, Begleitung bei diversen Aktivitäten)

Folgende Tätigkeiten, solange keine medizinischen Gründe dagegensprechen:

    • Unterstützung beim Essen und Trinken
    • Unterstützung bei der Körperpflege sowie beim Verrichten der Notdurft
    • Hilfestellung beim An- und Ausziehen
    • Unterstützung beim Aufstehen, Gehen, Niedersetzen, Niederlegen
    Dürfen bestimmte ärztliche Tätigkeiten auch (nach ärztlicher Anordnung) von diplomiertem Pflegepersonal an die Pflegekräfte weiter übertragen werden?
    • Bestimmte ärztliche Tätigkeiten können auch (nach ärztlicher Anordnung) von diplomiertem Pflegepersonal an die Pflegekräfte weiter übertragen werden, z.B.

     – Verabreichung von Medikamenten (Einnahme von Tabletten u.Ä.)

     – Anlegen und Wechseln von Bandagen und Verbänden

     – Verabreichung von subkutanen Insulininjektionen und subkutanen Injektionen von blutgerinnungshemmenden Arzneimitteln

     – Blutabnahme zur Messung des Blutzuckerspiegels

     – Einfache Licht- und Wärmeanwendungen

    • Die pflegerischen bzw. ärztlichen Tätigkeiten sind auf den Privathaushalt der zu betreuenden Person beschränkt und dürfen nur befristet (höchstens auf die Dauer des Betreuungsverhältnisses) sowie nach Einwilligung der betreuten Person (oder ihrer gesetzlichen Vertreterin/ihres gesetzlichen Vertreters) durchgeführt werden.
    • Die pflegerischen bzw. ärztlichen Tätigkeiten dürfen von den Pflegekräften außerdem nur nach Anordnung und Unterweisung durch eine diplomierte Pflegekraft bzw. eine Ärztin/einen Arzt durchgeführt werden.
    • Die Übertragung der Tätigkeiten muss schriftlich festgehalten werden, außerdem muss ein Protokoll über die Durchführung der angeordneten Tätigkeiten geführt werden.

    Wer hat Anspruch auf Pflegegeld?

    Pflegegeld kann bezogen werden, wenn folgende Voraussetzungen gegeben sind:

    • Ständiger Betreuungs- und Hilfsbedarf wegen einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung bzw. einer Sinnesbehinderung, die voraussichtlich mindestens sechs Monate andauern wird
    • Ständiger Pflegebedarf von zumindest mehr als 65 Stunden im Monat
    • Gewöhnlicher Aufenthalt in Österreich, wobei auch die Gewährung von Pflegegeld im EWR-Raum und in der Schweiz unter bestimmten Voraussetzungen möglich ist

    Die Höhe des Pflegegeldes wird – je nach Ausmaß des erforderlichen Pflegebedarfs und unabhängig von der Ursache der Pflegebedürftigkeit – in sieben Stufen festgelegt.

    Pflegebedarf

    Pflegebedarf im Sinne des Bundespflegegeldgesetzes liegt dann vor, wenn sowohl bei Betreuungsmaßnahmen als auch bei Hilfsverrichtungen Unterstützung nötig ist.

    Betreuungsmaßnahmen sind all jene, die den persönlichen Bereich betreffen: z.B. Kochen, Essen, Medikamenteneinnahme, An- und Auskleiden, Körperpflege, Verrichtung der Notdurft oder Fortbewegung innerhalb der Wohnung.

    Hilfsverrichtungen sind solche, die den sachlichen Lebensbereich betreffen.

    Beurteilung des Pflegebedarfs

    Für die Beurteilung des Pflegebedarfs können ausschließlich folgende fünf Hilfsverrichtungen berücksichtigt werden:

    • Herbeischaffen von Nahrungsmitteln, Medikamenten und Bedarfsgütern des täglichen Lebens
    • Reinigung der Wohnung und der persönlichen Gebrauchsgegenstände
    • Pflege der Leib- und Bettwäsche
    • Beheizung des Wohnraumes einschließlich der Herbeischaffung des Heizmaterials
    • Mobilitätshilfe im weiteren Sinn (z.B. Begleitung bei Amtswegen oder Arztbesuchen)

    Bei der Beurteilung des Pflegebedarfs werden Zeitwerte für die erforderlichen Betreuungsmaßnahmen und Hilfsverrichtungen berücksichtigt und zu einer Gesamtbeurteilung zusammengefasst.

    Letzte Aktualisierung: 9. März 2022

    Für den Inhalt verantwortlich:

    • Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort
    • Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

    https://www.oesterreich.gv.at/themen/soziales/pflege/1/Seite.360531.html